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   BFH, 06.04.2010 - IX B 139/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11153
BFH, 06.04.2010 - IX B 139/09 (https://dejure.org/2010,11153)
BFH, Entscheidung vom 06.04.2010 - IX B 139/09 (https://dejure.org/2010,11153)
BFH, Entscheidung vom 06. April 2010 - IX B 139/09 (https://dejure.org/2010,11153)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Beschwer - gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG

  • openjur.de

    Beschwer; gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10d, FGO § 40 Abs 2
    Beschwer - gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG

  • Bundesfinanzhof

    Beschwer - gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10d EStG 2002, § 40 Abs 2 FGO
    Beschwer - gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10d EStG 2002, § 40 Abs 2 FGO
    Beschwer - gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG

  • rewis.io

    Beschwer - gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG

  • rewis.io

    Beschwer - gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Rechte eines Steuerpflichtigen durch die Festsetzung einer Steuer von Null i.R.d. Darlegungsanforderungen zur Begründung einer Beschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsverletzung durch die Festsetzung einer Steuer von Null; gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG nicht an das Ergebnis der Einkommensteuerfestsetzung gebunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 1626
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 06.04.2010 - IX B 139/09
    Darüber hinaus wäre die Darlegung geboten, welches Ergebnis die unterlassene Beweisaufnahme nach Auffassung des Klägers erbracht hätte und wieso dieses Ergebnis zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43).
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 52/08

    Erstmalige gesonderte Verlustfeststellung bei negativem Gesamtbetrag der

    Auszug aus BFH, 06.04.2010 - IX B 139/09
    Ist der verbleibende Verlustabzug erstmals gesondert festzustellen, ist der bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichene Verlust nach den einschlägigen materiell-rechtlichen Regelungen des § 10d EStG zu bestimmen (BFH-Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 52/08, BFHE 225, 453).
  • BFH, 20.12.2006 - VIII B 111/05

    Verlustabzug nach § 10d EStG

    Auszug aus BFH, 06.04.2010 - IX B 139/09
    Zwar kann ein Steuerpflichtiger ausnahmsweise auch durch die Festsetzung einer Steuer von Null in seinen Rechten verletzt sein, wenn nach seiner Darlegung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden muss, dass ihm der Vorgang, auf dem die Festsetzung beruht, bei der gleichen Steuer für spätere Steuerabschnitte steuerliche Nachteile verursachen wird (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Dezember 2006 VIII B 111/05, BFH/NV 2007, 699, m.w.N.).
  • FG Köln, 20.01.1999 - 12 K 1538/98

    Klagebefugnis trotz Null-Festsetzung und Verbot eines Verlustrücktrags bei

    Auszug aus BFH, 06.04.2010 - IX B 139/09
    Die Vergleichbarkeit des Streitfalls mit dem Urteil des FG Köln vom 20. Januar 1999  12 K 1538/98, das einen zur sog. Null-Festsetzung führenden Verlustrücktrag zum Gegenstand hatte, ist nicht gegeben.
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